Anwalt für Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafverfahren treffen zwei der anspruchsvollsten Rechtsgebiete aufeinander. Auf der einen Seite geht es inhaltlich um Fragen des Steuerrechts, die in den Steuergesetzten geregelt sind. Hier gilt es zunächst Festzustellen, ob der vorliegende Sachverhalt steuererheblich ist bzw. ob Steuern überhaupt verkürzt worden sind. Ist das der Fall, so muss dies nun strafrechtlich gewürdigt werden und ggf. in einem streitigen Verfahren vor dem Strafrichter verhandelt werden. Für dieses Verfahren vor dem Strafgericht gilt ausschließlich das Strafprozessrecht mit seinen umstrittenen und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägten Regelungen. In diesem Zusammenspiel von Steuer- und Strafverfahrensrecht kann weder ein strafprozessual unerfahrener Steuerberater noch ein steuerrechtlich ungeschulter Strafverteidiger die erforderliche Übersicht behalten. Der Schwerpunkt der erforderlichen Kenntnisse ist zwar im Strafverfahrensrecht zu verordnen. Darüber hinaus gehende Kenntnisse im materiellen Steuerrecht sind jedoch unabdingbar! Die Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gehen nämlich noch weit über die strafrechtlich ausgeurteilte Sanktion (Geld oder Freiheitsstrafe) hinaus. Mit einer strafrechtlichen Verurteilung droht immer auch gleichzeitig die Inanspruchnahme durch das Finanzamt bis hin zum persönlichen, finanziellen Ruin. Aus dem Grund ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, der auf Steuerstrafrecht spezialisiert ist, unbedingt zu empfehlen.
Rechtsanwalt / Anwalt für Steuerstrafrecht in Hamburg
Warum ist ein Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren notwendig?
Mit der Steuerfahndung befassen sich Profis – unsere Anwälte für Steuerrecht in Hamburg sind hier ebenfalls geschulte und erfahrene Profis. Zusammen mit unseren Rechtsanwälten agieren Sie in Fragen bezüglich Steuer / Steuerrecht mit dem Finanzamt auf Augenhöhe. Mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht sind Sie auf der sicheren Seite bei allen Fragen rund um das Thema Steuern. Dies gibt Ihnen die Rechtssicherheit bei Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und weiteren Delikten. Um alle zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten richtig nutzen zu können, benötigen Sie heute einen Anwalt für Steuerstrafrecht, der Ihnen professionell zur Seite steht und sich für Sie maximal einsetzt.
Im Steuerstrafverfahren treffen zwei der anspruchsvollsten Rechtsgebiete aufeinander. Auf der einen Seite geht es inhaltlich um Fragen des Steuerrechts, die in den Steuergesetzen geregelt sind. Hier gilt es zunächst festzustellen, ob der vorliegende Sachverhalt steuererheblich ist bzw. ob Steuern überhaupt verkürzt worden sind. Ist das der Fall, so muss dies nun strafrechtlich gewürdigt werden und ggf. in einem streitigen Verfahren vor dem Strafrichter verhandelt werden. Für dieses Verfahren vor dem Strafgericht gilt ausschließlich das Strafprozessrecht mit seinen umstrittenen und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägten Regelungen.
In diesem Zusammenspiel von Steuer- und Strafverfahrensrecht kann weder ein strafprozessual unerfahrener Steuerberater noch ein steuerrechtlich ungeschulter Strafverteidiger die erforderliche Übersicht behalten. Der Schwerpunkt der erforderlichen Kenntnisse ist zwar im Strafverfahrensrecht zu verordnen. Darüber hinaus gehende Kenntnisse im materiellen Steuerrecht sind jedoch unabdingbar! Die Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gehen nämlich noch weit über die strafrechtlich ausgeurteilte Sanktion (Geld oder Freiheitsstrafe) hinaus. Mit einer strafrechtlichen Verurteilung droht immer auch gleichzeitig die Inanspruchnahme durch das Finanzamt bis hin zum persönlichen, finanziellen Ruin. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, einen Rechtsanwalt heranzuziehen, der auf das Steuerstrafrecht spezialisiert ist.
Unsere Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht und Strafrecht beraten und unterstützen unsere Mandanten in allen steuerrechtlichen Fragestellungen. Die Leistungen unserer auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte beschränken sich nicht nur auf Hamburg oder das Hamburger Umland. Unsere Anwälte vertreten Sie auch bundesweit. Sind Sie sich nicht sicher, ob aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben ein Steuerstrafverfahren oder eine Steuernachzahlung droht? Dann engagiere Sie uns, um sich dieser Sorge zu entledigen. Lassen Sie unseren Anwalt für Steuerrecht die rechtliche Sachlage überprüfen und bei Bedarf die günstigste Lösung für ihr Problem finden.
Spezialisierte Kanzlei für Steuerstrafrecht in Hamburg
Steuerfahnder sind Profis, Experten im Steuerrecht, mit sehr großen Ermittlungsmöglichkeiten (Recht auf Durchsuchung, Beschlagnahme, usw.). Deshalb benötigen Sie, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll nutzen zu können einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht. Unser Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht aus unserer Kanzlei in Hamburg steht den Steuerfahndern bezüglich Professionalität in nichts nach.
Um im Steuerstrafrecht Ihre Interessen erfolgreich wahren zu können, muss sich damit ein Anwalt befassen, der in Wirtschafts- und Steuerrecht versiert ist und sich in diesen Bereichen genau auskennt. Verlassen Sie sich zu Ihrer Verteidigung auf unsere doppelte Kompetenz im Strafrecht und Steuerrecht.
Die Kanzlei Suad Omanović ist für Sie mit versierten und erfahrenen Rechtsanwälten für Sie da.
Suad Omanović mit Sitz in Hamburg führt eine auf Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei.
Leistungen unserer Kanzlei:
- Beratung über die steuerlichen Auswirkungen von vorgesehenen Projekten, zu Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
- Betriebsprüfungen: Vorbereitung und Begleitung
- Steuerbelastungsvergleichen: Beratung und Durchführung
- Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
- Steuerliche Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und -verpachtungen
- Informationen zur Rechtsform aus steuerlicher Sicht
- Einlegung von Rechtsbehelfen
- Prozessführung bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
- Gutachtertätigkeiten zu steuerlichen Fragestellungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
Übersicht
Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Die Gesamtheit der Rechtsnormen unserer Rechtsordnung, die sich – im weitesten Sinn – auf Steuern beziehen. Diese Rechtsnormen regeln die Rechtsbeziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen den Trägern der Steuerhoheit und natürlichen und juristischen Personen.
Die meisten Verstöße aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität betreffen das Steuerrecht, darunter ist die Steuerhinterziehung am weitesten verbreitet.
a) Materielles Steuerrecht:
Dieses regelt Steuersubjekt, Steuerobjekt, Befreiungen, Bemessungsgrundlage und Steuersätze der einzelnen Steuerarten.
b) Formelles Steuerrecht:
Dieses betrifft die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts.
c) Allgemeines Steuerrecht:
Bezieht sich auf Rechtsnormen, die für alle Steuerarten gelten und die sowohl das Verfahren als auch – teilweise – das materielle Steuerrecht allgemeinen Charakters betreffen.
d) Besonderes Steuerrecht:
Dieses regelt für die verschiedenen Steuern hauptsächlich das materielle Steuerrecht der einzelnen Steuerarten, beinhaltet aber auch besondere Verfahrensvorschriften, die nur für die jeweilige einzelne Steuer vorgesehen sind.
Die Kanzlei um Suad Omanović, mit Sitz in Hamburg Harburg, ist spezialisiert auf Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht.
Suad Omanović bietet umfassende Beratung im Steuerrecht:
- Betriebsprüfung
- Erbschaftssteuer
- Internationales Steuerrecht
- Körperschaftsteuer
- Schenkungssteuer
- Selbstanzeige
- Steuerberatung
- Steuergestaltung
- Steuerstrafrecht
- Steuerstrafverfahren
- Steuerstreit
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Verrechnungspreise Steuerrecht
Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu allen sonstigen Fragen, die in die Bereiche Steuerrecht oder Steuerstrafrecht gehören. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
Steuerstrafrecht
Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze zur Folge haben. Das Steuerstrafrecht umfasst die sich auf Steuerstraftaten beziehenden strafrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung. Zudem behandelt das Steuerstrafrecht materielle Strafvorschriften, ergänzt durch das Strafgesetzbuch und die formellen Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts.
Strafdelikte im Steuerstrafrecht
Vergehen die nach den Steuergesetzen strafbar sind:
- Steuerhinterziehung (vorsätzlich), Steuerverkürzung (minder schwer), auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
- Steuerhehlerei
- Bannbruch
- Steuerzeichen Fälschung
- Begünstigung
Steuerhinterziehung
Das häufigste und wichtigste Delikt im Steuerstrafrecht ist die Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Als Strafmaßnahme bei Steuerhinterziehung wird in der Regel eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verordnet. In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung auch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Unter Steuerhinterziehung wird der Vorgang verstanden, bei dem jemand gegenüber dem Finanzamt sein Einkommen oder einen Teil seines Einkommens verheimlicht, um so weniger Steuern zahlen zu müssen. Damit liegt ein Verstoß gegen das Steuerstrafrecht vor, wodurch ein Ermittlungsverfahren seitens der Steuerfahndung vorgenommen wird.
Neben der Justiz hat die Steuerverwaltung die Zuständigkeit für die Verfolgung von Steuerstraftaten. Hiervon sind Zollstraftaten, die durch die Zollverwaltung verfolgt werden, ausgenommen. Die Steuerhinterziehung und deren Verfolgung stellt als Strafdelikt im Steuerstrafrecht das Kernstück dar.
Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Auch der Versuch ist strafbar.
Steuerhehlerei
Steuerhehlerei begeht, wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben hinterzogen oder Bannbruch begangen worden ist, kauft oder sich oder einem Dritten in anderer Weise verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
Bannbruch
Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt. Der Täter wird wegen Steuerhinterziehung bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist.
Steuerzeichenfälschung
Nach § 148 des StGB begeht Steuerzeichenfälschung, wer Steuerzeichen (Wertzeichen) nachmacht oder verfälscht, wer sich falsche Steuerzeichen verschafft, falsche Steuerzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt. Verwendung oder Verbreitung falscher Steuerzeichen, Versuch und Vorbereitungshandlungen sind ebenfalls strafbar.
Begünstigung
Dem Steuerpflichtigen kann bei seiner Straftat von einem Dritten Hilfe geleistet worden sein. Im Gegensatz zur Beihilfe erfasst die Begünstigung jede Art von Hilfeleistungen, welche die unmittelbar aus der Vortat erlangten Vorteile sichern soll. Die Begünstigung stellt eine selbstständige Anschluss- oder Folgetat dar.
Einige Aspekte unserer steuerstrafrechtlichen Rechtsberatung:
- Steuerstrafsachen
- Beratung und Vertretung bei Steuerhinterziehung
- Individuelle Ermittlung von Verjährung und Strafen bei Steuerhinterziehungen
- Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung ohne Bestrafung trotz Steuerhinterziehung
- Strafbefreiung durch Selbstanzeigen
- Steuererklärung
- Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
- Finanzbehörde
- Steuerbußgeld
- Ablauf, Rechte und Pflichten bei Steuerfahndung
- Optimales Verhalten bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch die Steuerfahndung
Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Eine Selbstanzeige ist eine strafrechtliche Angelegenheit, sie kann vieles im Steuerstrafrecht korrigieren, ohne dass es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, stellt jedoch verfahrensmäßig hohe Anforderungen dar. Es bestehen viele Einschränkungen und Nachzahlungen. Nach ihrer Abgabe leiten die Finanzbehörden ein Steuerstrafverfahren ein.
Expertise durch einen Anwalt für Steuerrecht
Ein Steuerstrafverfahren ist mit empfindlichen Geldstrafen und auch mit Freiheitsstrafen verbunden. Darüber hinaus kommen mögliche Nebenfolgen wie der Entzug der Gewerbeerlaubnis, der Zulassung bzw. Approbation etc. hinzu. Im Steuerstrafrecht gelten andere Gesetze als in anderen Strafrechtsfällen – und das sogar sprichwörtlich: Für viele Aspekte im Steuerstrafrecht ist nicht das Strafgesetzbuch, sondern die Abgabenordnung zuständig. Aus diesen Gründen sollten Sie sich bei einer Selbstanzeige nicht nur auf das Steuerfachwissen Ihres Steuerberaters verlassen.
Steuerstrafsachen und Selbstanzeigen gehören in die Hände eines Rechtsanwalts für Strafrecht, der sich mit Wirtschafts- und Steuerstrafrecht genau auskennt. Unsere Kanzlei verfügt über all diese Fähigkeiten und ist gerne bereit diese zur Wahrung Ihrer Interessen konsequent einzusetzen.
Welche Befugnisse haben Steuerfahnder als Ermittlungspersonen?
Die Steuerfahndung hat das Recht Ihre Geschäfts- und Privaträume zu durchsuchen sowie Gegenstände, Unterlagen und Computer zu beschlagnahmen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss und/oder Beschlagnahmebeschluss vorliegt. Im Rahmen der Durchsuchung dürfen die Fahnder Ihre sämtlichen Unterlagen durchgehen und Speichermedien aller Art überprüfen.
Die Steuerfahnder dürfen Sie selbst ebenso vernehmen wie mögliche Zeugen. Aussagen können gegen Sie verwendet werden.
Sogar vorläufig festnehmen dürfen die Fahnder sie, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Was kann in Ihrem Fall vorgenommen werden?
Wenn Sie Sorgen haben, weil die Situation Ihrer Kontrolle entweicht, dann nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Hamburg auf. Wir sind auf Steuerrecht spezialisiert und können mit einer langjährigen Erfahrung als Experten für Steuerstrafrecht aufwarten.
In Hamburg gibt es viele Steuerkanzleien, deren primäre Beschäftigung sich auf Steuerberatung bezieht. In steuerlichen Belangen, wie z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Beratung, Umsatzsteuer, etc. sind Steuerkanzleien entsprechend ausgebildet. Jedoch fehlt häufig die strafrechtliche Expertise und die notwendige Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und die in diesem Zusammenhang bestehenden Besonderheiten. Es fehlt häufig an der notwendigen Qualifikation und Erfahrung für eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafrecht vor dem Strafgericht.
Etwas dürfen, bedeutet nicht, auch etwas zu können.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Steuerstrafrecht in Hamburg steht es Ihnen frei, sich in Ruhe zu entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei engagieren.
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